aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeitsrecht sowie angrenzenden Rechtsgebieten
Häufig werden Verbraucher im Internet und über soziale Medien auf
Angebote aufmerksam gemacht (z. B. Hautpflege- und Schönheitsprodukte).
Interessierte tippen auf die Werbeanzeige und gelangen so auf die deutschsprachige
Website des Händlers.
Um mehr Informationen über die Produkte und den Preis zu erhalten, müssen
Name, E-Mail-Adresse und Anschrift genannt werden. Von unseriösen Händlern
werden dann Waren zugesandt und in Rechnung gestellt, obwohl der Verbraucher
nichts bestellt hat. Und wer nicht gleich zahlt, wird mit mehreren Zahlungsaufforderungen
bedrängt.
Hierzu informiert das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz
e. V. in einer Pressemitteilung vom 19.5.2017 wie folgt:
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.