aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeitsrecht sowie angrenzenden Rechtsgebieten
Reisen individueller zusammenzustellen wird immer beliebter. Gebucht wird häufig
im Internet, aber auch traditionell im Reisebüro. Dabei ist nicht immer
eindeutig, ob eine Pauschalreise vorliegt. Mit dem neuen Gesetz zur Änderung
reiserechtlicher Vorschriften soll nun Klarheit geschaffen werden.
Es ist nun klarer zu beurteilen, wann eine Pauschalreise zustande kommt und
der hiermit verbundene "Rundum-sorglos"-Schutz gilt. Nach den Regelungen
des Gesetzes gelten mehr individuell zusammengestellte Reisen jetzt als Pauschalreisen.
Wenn beispielsweise ein Kunde in einem Reisebüro oder auf einem Buchungsportal
mehrere unterschiedliche Reiseleistungen im Rahmen desselben Buchungsvorgangs
auswählt, bevor er zahlungspflichtig bucht, kommt eine Pauschalreise zustande.
Dabei ist es unerheblich, wie der jeweilige Unternehmer das Reiseangebot bezeichnet.
Mit dem Gesetz wird auch eine neue Kategorie, nämlich die "verbundenen
Reiseleistungen" eingeführt. Auch hier werden Verbraucher zukünftig
besser geschützt. Bei sog. "verbundenen Reiseleistungen" ist
der Unternehmer künftig zur Information des Reisenden und grundsätzlich
auch zur Insolvenzsicherung verpflichtet. Bei Mängeln der Pauschalreise
wird der bislang bestehende Schutzstandard angehoben, zum Beispiel:
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