aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeitsrecht sowie angrenzenden Rechtsgebieten
Am 6.4.2016 einigte sich die EU auf eine umfassende Reform ihres Datenschutz-Rechtsrahmens
und verabschiedete das Datenschutz-Reformpaket. Es enthält die Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO), mit der die Datenschutz-Richtlinie ersetzt wird. Die neuen EU-weiten
Datenschutzbestimmungen sind ab 25.5.2018 anzuwenden.
Die EU-Verordnung regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten - natürlicher
Personen - durch natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen in
der EU. Sie gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten von
verstorbenen oder juristischen Personen. Gemeinsam mit den bereits bestehenden
Vorschriften für personenbezogene Daten ermöglichen die neuen Maßnahmen
die Speicherung und Verarbeitung nicht personenbezogener Daten in der gesamten
Union.
Das Regelwerk soll Rechtssicherheit für Unternehmen und ein EU-weit einheitliches
Datenschutzniveau für alle Bürger gewährleisten. Dazu gibt es
einheitliche Regeln für alle Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen
anbieten, selbst wenn sie außerhalb der EU ansässig sind. Demgegenüber
werden die Rechte auf Information, Auskunft und auf Vergessenwerden für
die Bürger gestärkt.
Das neue Regelwerk umfasst das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das
Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen,
das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung
oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung,
die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung personenbezogener
Daten.
Die EU-Kommission gibt hierfür folgende Beispiele:
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