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Wirtschaftsprüfung
Unsere Tätigkeiten als
Wirtschaftsprüfer sind maßgeblich durch die Vorbehaltsaufgabe
geprägt, die durch Gesetz vorgeschriebene Prüfung der Jahresabschlüsse
bestimmter Unternehmen durchzuführen und in Bestätigungsvermerken
unser Prüfungsurteil zum Ausdruck zu bringen.
Eine gesetzliche Prüfungspflicht wird sowohl durch Bundes- als
auch durch Landesgesetze begründet und betrifft Unternehmen unterschiedlichster
Rechtsformen, Größen und Branchen. Die Prüfung des
Jahresabschlusses hat verschiedene Aufgaben:
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Kontrolle,
z. B. hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung |
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Berichterstattung über
die Lage des Unternehmens |
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Prüfung, ob Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind |
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Voraussetzung zur Feststellung
des Jahresabschlusses (nach § 316 Abs. 1 HGB) |
Unterbleibt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses,
so ist eine Feststellung nicht möglich. Die zivil-, straf- und
steuerrechtlichen Auswirkungen einer unterlassenen Pflichtprüfung
können überaus schwerwiegend sein.
Häufig besteht bei nicht kraft Gesetz prüfungspflichtigen
Unternehmen aufgrund von Satzung, Gesellschaftsvertrag, entsprechender
Beschlüsse der Gesellschafter oder aufgrund von Kreditverträgen
die Pflicht, eine Prüfung des Jahresabschlusses durch Wirtschaftsprüfer
vornehmen zu lassen („freiwillige Abschlussprüfungen“).
Dienstleistungen von JANSEN & JANSEN im Bereich Wirtschaftsprüfung:
- Gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen
- freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen
- Sonderprüfungen
- Unternehmensbewertungen
- Due-Diligence-Arbeiten und Beratung beim
Kauf und Verkauf von Unternehmen
- Analyse und Aufbau von Risikomanagement-Systemen
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