JANSEN & JANSEN – Ihre Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfung

Unsere Tätigkeiten als Wirtschaftsprüfer sind maßgeblich durch die Vorbehaltsaufgabe geprägt, die durch Gesetz vorgeschriebene Prüfung der Jahresabschlüsse bestimmter Unternehmen durchzuführen und in Bestätigungsvermerken unser Prüfungsurteil zum Ausdruck zu bringen.

Eine gesetzliche Prüfungspflicht wird sowohl durch Bundes- als auch durch Landesgesetze begründet und betrifft Unternehmen unterschiedlichster Rechtsformen, Größen und Branchen. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat verschiedene Aufgaben:

  • Kontrolle, z. B. hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
  • Berichterstattung über die Lage des Unternehmens
  • Prüfung, ob Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind
  • Voraussetzung zur Feststellung des Jahresabschlusses (nach § 316 Abs. 1 HGB)

Unterbleibt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses, so ist eine Feststellung nicht möglich. Die zivil-, straf- und steuerrechtlichen Auswirkungen einer unterlassenen Pflichtprüfung können überaus schwerwiegend sein.

Häufig besteht bei nicht kraft Gesetz prüfungspflichtigen Unternehmen aufgrund von Satzung, Gesellschaftsvertrag, entsprechender Beschlüsse der Gesellschafter oder aufgrund von Kreditverträgen die Pflicht, eine Prüfung des Jahresabschlusses durch Wirtschaftsprüfer vornehmen zu lassen („freiwillige Abschlussprüfungen“).

Dienstleistungen von JANSEN & JANSEN im Bereich Wirtschaftsprüfung

  • Gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen
  • freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Sonderprüfungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Due-Diligence-Arbeiten und Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Analyse und Aufbau von Risikomanagement-Systemen

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